Wieviel Geld gibt's?

Der Lehrlohn ist von Handwerk zu Handwerk sehr unterschiedlich hoch, und auch von Bundesland zu Bundesland gibt es noch Unterschiede. Gemäß Tarifvertrag vom 20.06.13 erhält ein Tischler-Lehrling in NRW ab 1.9.14 monatlich als Ausbildungsvergütung

brutto im 1. Jahr 538,- Euro (netto ca. 428,-)
brutto im 2. Jahr 648,- Euro (netto ca. 517,-)
brutto im 3. Jahr 728,- Euro (netto ca. 580,-).

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder die Prämie für das Bestehen der Zwischenprüfung sind in diesem Tarifvertrag nicht mehr vorgesehen.

Kriegt ein Lehrling auch Urlaub?

Nach dem zur Zeit bei uns gültigen Tarifvertrag stehen den Auszubildenden 24 Arbeitstage (Mo-Fr) Urlaub im Jahr zu. Weil es nicht möglich ist, sich von Berufsschultagen beurlauben zu lassen, müssen zusammenhängende Urlaubstage, also Ferien, während der Schulferien genommen werden (Die Berufsschule hat die gleichen Ferien wie alle anderen Schulen). Einzelne Urlaubstage lassen sich je nach betrieblichen Gegebenheiten dann auch zwischen Schultagen nehmen.

(zurück zum Inhaltsverzeichnis)

Wer legt Bezahlung und Arbeitszeiten fest?

Es gibt einerseits "von ganz oben", also durch Gesetze verordnet, Rahmenbedingungen für Urlaub und Arbeitszeiten (besonders für Jugendliche), die nicht unterschritten werden dürfen. Die Regelungen durch Gesetze sind zwingend und einklagbar.

Eine Ebene weiter unten lassen sich die Tarifverträge einordnen: Das sind Vereinbarungen zwischen Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (meist Gewerkschaften). Diese Tarifverträge beinhalten Regelungen für die Arbeitnehmer, die über die Minimalforderungen der Gesetze hinausgehen, insbesondere zur Bezahlung und Arbeitszeit, aber meist auch zum Urlaub. Nur wenn beide (Chef und Angestellte) Mitglied des jeweiligen Verbundes (Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft) sind, sind Tarifverträge bindend - oder wenn der Tarifvertrag vom Ministerium für "allgemeinverbindlich" erklärt wird, das ist bei uns Tischlern aber nicht der Fall.

Letzlich zählt, was individuell vereinbart wird, sofern nicht gegen Gesetze verstossen wird. Denn die Tarifverträge haben im Tischlerhandwerk selten bindende Wirkung, weil es auf Arbeitnehmerseite kaum Gewerkschaftsmitglieder gibt (Der aktuelle Tarifvertrag wurde mit der IG Metall (!) abgeschlossen. Deren Mitgliederzahl unter den Tischlern in NRW bewegt sich, soviel ich weiß, im Promillebereich). Trotzdem werden die tariflich vereinbarten Löhne als Orientierungshilfe genommen, besonders im Bereich Ausbildung. Bei der späteren Lohnverhandlung nach der Ausbildung liegt es im Ermessen beider Beteiligter, für wieviel Geld wieviel Arbeit geleistet wird. Hier im Rheinland orientieren sich die Löhne noch häufig am Tarif, im Osten dagegen sollen, wie ich gehört habe, die realen Durchschnittslöhne etwa bei drei Vierteln des Tariflohnes liegen.

(zurück zum Inhaltsverzeichnis)